KARTE T-DORADA

  • Was ist das?

    • Es handelt sich um eine persönliche, nicht übertragbare Karte, die mit einem Foto des Inhabers versehen ist. Mit ihr fahren Personen ab 65 Jahren, Rentner und Pensionäre kostenlos.
  • Für wen ist sie gedacht?

    • PERSONEN AB 65 JAHREN: Der Inhaber muss zum Zeitpunkt der Beantragung mindestens 65 Jahre alt sein.
    • PENSIONÄRE/RENTNER: Personen, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
      • Personen, die aufgrund von dauerhafter, vollständiger Erwerbsunfähigkeit Rente beziehen
      • Personen, die einen Invaliditätsgrad über 65 % durch eine amtliche Bescheinigung nachweisen
      • Personen, die irgendeine andere offizielle Pension beziehen (Rente, Witwenrente, dauerhafte absolute Erwerbsunfähigkeit, ...), im Moment der Antragstellung mindestens 55 JAHRE alt sind und nachweisen, dass sie nicht erwerbstätig sind, auch nicht als Selbstständige.
  • Was für Vorteile bietet sie?

    • 40 kostenlose Fahrten im Monat im Linienverkehr und in den Fahrten auf Anfrage auf der Insel.
  • Wie lange ist sie gültig?

    • Die Gültigkeit der Karte hängt vom Inhaber ab: sie ist unbefristet für Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit dauerhafter, vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Bei allen anderen richtet sich das Ablaufdatum nach den eingereichten Dokumenten.
  • Wo ist sie erhältlich?

    • Im Bürgerzentrum (Atención al ciudadano del Consell insular d’Eivissa – Avda España, 49 Ibiza).
  • Wieviel kostet die Karte?

    • Sie ist kostenlos.
  • Welche Dokumente sind nötig?

    • Kopie des Personalausweises und zwei Passfotos.
    • Wenn auf dem Personalausweis kein Wohnsitz auf Ibiza angegeben ist, muss eine von der jeweiligen Gemeinde ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung vorgewiesen werden.
    • Im Falle ausländischer Nationalität muss das Ausweisdokument und eine Aufenthaltsbescheinigung vorgewiesen werden, wenn im Ausweisdokument kein Wohnsitz auf Ibiza angegeben ist.
    • Die Rente muss durch ein vom Instituto Nacional de la Seguridad Social oder vom Ministerio de Trabajo y Asuntos Sociales ausgestelltes Dokument nachgewiesen werden.
    • Die Invalidität und der Invaliditätsgrad müssen durch eine vom Instituto Balear de Asuntos Sociales oder einer äquivalenten Institution ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden.
    • Die anderen Pensionäre müssen ebenfalls die von den entsprechenden Institutionen ausgestellten Bescheinigungen vorweisen.
    • Die Nicht-Erwerbstätigkeit muss durch die Vorlage einer vom Instituto Nacional de la Seguridad Social oder der Tesorería General de la Seguridad Social ausgestellten Bescheinigung nachgewiesen werden.